Wachbeamte im Kriminaldienst haben den Auftrag, die Durchsetzung des Rechts zu unterstützen, bei Rechtsmissbrauch Tatbestände und Schuldige zu ermitteln und durch Aufklärung und Präsenz präventiv tätig zu sein. Sie übernehmen vielfältige Aufgaben: Im kriminalpolizeilichen Beratungsdienst z.B. informieren sie über Möglichkeiten, sich vor Verbrechen zu schützen. Sie rapportieren kriminalpolizeiliche Tatbestände. Sie sind unterwegs, um Straftaten aufzuklären, befragen Personen, fotografieren Tatorte, vergleichen Fingerabdrücke. Sie fahnden nach Personen und gestohlenem Gut. In Zivilkleidung nehmen sie an Veranstaltungen, bei Staatsbesuchen und Empfängen teil, um unauffällig bei allfälligen Störungen eingreifen zu können. Sie tragen eine Dienstwaffe. Wachbeamtinnen arbeiten vorwiegend bei Jugendstraftaten, Sittlichkeitsdelikten und Delikten von Straftäterinnen mit.