Nach österreichischem Abfallwirtschaftsgesetz muss jeder Betrieb ab 100 Mitarbeiter/innen der Behörde einen betrieblichen Abfallbeauftragten bekannt geben. Abfallbeauftragte und Abfallbeauftragter sind für die Einhaltung der Vorschriften zuständig. Dazu wurden sie besonders geschult. Sie sorgen dafür, dass allfällige Mängel bei der Abfallentsorgung behoben werden. Sie informieren die Mitarbeitenden über neue Vorgehensweisen und sind besorgt, dass Müll möglichst verringert wird und die Entsorgung fachgerecht abläuft. Sie erledigen diese Aufgaben meist als «Nebenjob», d.h. sie haben im Betrieb noch andere Aufgaben.