Rechtskanzleiassistent und Rechtskanzleiassistentin sind im Büro von Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen und Notaren/Notarinnen tätig. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten ihre Klienten/Kientinnen in Rechtsangelegenheiten. Notare/Notarinnen sind staatlich bestellte Juristen/Juristinnen, die beispielsweise Verträge ausarbeiten und abschließen oder Rechtsgeschäfte und Dokumente beglaubigen und beurkunden. Beides spezifische Fachgebiete, die besondere Kenntnisse erfordern. Rechtskanzleiassistenten und Rechtskanzleiassistentinnen verfügen über Kenntnisse in Rechtspflege, Gerichtsstruktur, Rechtsvorschriften. Sie übernehmen sämtliche kaufmännische Aufgaben: Sie eröffnen eine Akte für den Kunden, archivieren Dokumente, organisieren Dienstreisen, verwalten und überwachen die Termine für Verhandlungen und Besprechungen, erledigen den Schriftverkehr (Briefe, Formulare, Rechnungen usw.), führen Buchhaltungsaufgaben aus, überweisen Zahlungen und überwachen auch den Büromaterialbestand. Sie empfangen die Kundschaft und nehmen auch Telefonate entgegen. Viele Arbeiten erledigen sie am PC-Arbeitsplatz.