Tierarzt und Tierärztin sind meist in einer Nutztier-, Kleintier- oder Gemischtpraxis oder in einer Tierklinik tätig. Sind sie für Nutztiere zuständig, wie Kühe, Rinder, Schafe, Schweine, Pferde, arbeiten sie mit dem Landwirt und der Landwirtin zusammen. Sie untersuchen und behandeln die Tiere direkt im Stall. Je nach Krankheit achten sie auch darauf, dass Seuchen vermieden werden. Ihre Behandlung muss stets mit der Rentabilität der Zucht vereinbar sein; wäre also eine aufwendige, teure Behandlung nötig, wird das Tier meist geschlachtet. Ganz anders in der Kleintierpraxis. Dort behandeln Tierarzt und Tierärztin Haustiere, die den Tierhaltern ans Herz gewachsen sind. Sie setzen sich für das Leben des Tieres ein, auch wenn aufwändige Eingriffe notwendig sind. In der Gemischtpraxis behandeln sie sowohl Nutz- als auch Haustiere.
Andere Aufgabenbereiche finden Tierarzt und Tierärztin im öffentlichen Dienst als Amtstierarzt/-ärztin (Voraussetzung tierärztliche Physikatsprüfung), bei Wirtschaftsunternehmen oder in der Forschung und Lehre.