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Rechtsanwalt und Rechtsanwältin vertreten die Interessen von natürlichen und juristischen Personen bei Streitigkeiten zwischen zwei Parteien. Sie kennen die geltenden Gesetze, Reglemente und die aktuelle Gerichstpraxis. Sie beraten und informieren ihre MandantInnen, zeigen ihnen Möglichkeiten auf, klären in ihrem Namen ab, verhandeln mit der Gegenpartei, verteidigen ihre Interessen vor Gericht und anderen Instanzen. Sie verfassen dazu Anwaltsdokumente, reichen Beschwerden ein, führen die Prozessakten, sammeln Beweise, veranlassen Gutachten. Sie unterbreiten dem Gericht damit die Sach- und Rechtslage und halten Plädoyers zugunsten ihrer MandantInnen. Je nach Fall befassen sie sich mit dem Straf-, Zivil- oder Verwaltungsrecht. Viele RechtsanwältInnen vertreten verschiedenste Fälle, einige spezialisieren sich auf einen bestimmten Bereich.

 
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