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Richter und Richterin entscheiden bei Strafsachen und Streitigkeiten: Sie fällen die Urteile, die sie dann auch schriftlich festlegen und begründen. Um zu einem Urteil zu kommen, studieren sie die Akten, hören die Parteien an, vernehmen Zeugen, befragen ExpertInnen und berücksichtigen Gesetzesartikel und frühere Gerichtsentscheide. Je nach Funktion sind ihre Aufgaben unterschiedlich. Als Untersuchungsrichter/in sind sie zuständig für die Untersuchungen. Sie veranlassen Anhörungen, Einvernahmen, Gutachten, Gegenüberstellungen, Hausdurchsuchungen usw. Als Richter/in erster Instanz befinden sie über Fälle, die zum ersten Mal vor Gericht gebracht werden. Als Richterin zweiter Instanz befinden sie über Rekursfälle und führen den Vorsitz bei Strafsachen am Gerichtshof. Als Jugendrichter/in entscheiden sie bei Straftaten von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren über das Strafmass und erzieherische Massnahmen. Als Verwaltungsrichterin urteilen sie über Beschwerden im Zusammenhang mit behördlichen Entscheidungen.
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