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Schon ein Streit unter KollegInnen kann schwierig sein, denn jeder erlebt die Problemsituation anders und sucht dementsprechend unterschiedliche Konfliktlösungen. Wer hat recht? Das Recht regelt bestimmte menschliche Tätigkeiten im öffentlichen (Öffentliches Recht) und privaten (Privatrecht) Bereich. Damit ist eine Basis geschaffen, um spezifische (bei weitem nicht alle) Interessenkonflikte zu lösen. Jurist und Juristin lernen die Rechtsbestimmungen eingehend kennen und anwenden. Sie übernehmen vielfältige Aufgaben beim Gericht, in der Verwaltung oder in der Wirtschaft. Nicht immer sind es ausschliesslich Juristen-Funktionen. Das Studium gilt eher als breitgefächerte Grundausbildung, die verschiedenste berufliche Tätigkeiten ermöglicht. Jurist und Juristin spezialisieren sich erst im Laufe ihrer praktischen Arbeit in einem bestimmten Fachbereich.
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