| |
|
Die Arbeitserzieherin und der Arbeitserzieher geht in seiner beruflichen Ethik davon aus, dass alle Menschen ein Recht auf Aus- und Fortbildung haben; dieses Recht gilt auch für behinderte und kranke Menschen. Jeder Mensch soll gemäß seinen individuellen Möglichkeiten einen Arbeitsplatz finden können. ArbeitserzieherInnen helfen bei der Vermittlung einer möglichst angemessenen Arbeitsstelle. Sie betreuen und fördern behinderte und nicht behinderte Menschen mit dem Ziel, ihnen die Aufnahme einer geregelten Tätigkeit zu ermöglichen. Dabei ist es notwendig, auf der Grundlage von Fähigkeitsanalysen und der Einschätzung der Anforderungen des möglichen Arbeitsplatzes die geeigneten Tätigkeiten mit den ihnen anvertrauten Personen auszuwählen.
|
|
|
|
|