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| Justizfachwirt/in (Beamter / Beamtin des mittl. Justizdienstes) |
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Justizfachwirte und Justizfachwirtinnen erfüllen bei der Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben. Sie werden bei Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt in einer Serviceeinheit als unabhängige Urkundsbeamte. Zu ihren Aufgaben gehören die Abwicklung des Geschäftsbetriebes in den Serviceeinheiten, d.h. die Anlage und Verwaltung von Akten sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Als Urkundsbeamte und Urkundsbeamtinnen der Geschäftsstelle fertigen sie außerdem Schriftstücke und bewirken deren Zustellung; sie laden Parteien, Zeugen und Sachverständige ein. Sie gewähren Akteneinsicht und nehmen selbständig Erklärungen von Verfahrensbeteiligten auf. Außerdem erteilen sie (vollstreckbare) Ausfertigungen von Beschlüssen und Urteilen sowie gerichtlichen Vergleichen und fordern Gerichtskosten von den Parteien an. Sie berechnen die Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige und veranlassen die Auszahlung. In Verhandlungen und Sitzungen – vor allem in Strafsachen, werden die JustizfachwirtInnen auch mit der Protokollführung betraut. Sie bewirken auch Mitteilungen an andere Behörden (Bundeszentralregister, Verkehrszentralregister, Jugendämter usw.). Als Kostenbeamte sind sie mit der Bewertung und Berechnung der Gerichtskosten der einzelnen Verfahren beschäftigt und fertigen unter anderem Kostenrechnungen.
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