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Mehrfach im Leben kann es vorkommen, dass man die Dienste einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers benötigt: Wenn man ein Grundstück erwirbt, für den Eintrag ins Grundbuch; wenn ein Verwandter stirbt und man als Erbe eingesetzt ist; für die Erteilung des Erbscheins; wenn Schulden nicht mehr bezahlt werden können, für die Zwangsversteigerung von Grundstücken usw. In all diesen – und vielen anderen – Situationen entscheiden RechtspflegerInnen gemäß den gesetzlichen Grundlagen. Bürger und Bürgerinnen wollen darauf vertrauen können, dass ihnen Recht geschieht. RechtspflegerInnen haben somit jeden Tag mit Menschen zu tun, die sich in irgendeiner (evtl. wirklich schwierigen) Rechtssituation befinden und auf die Fachkompetenz und den Einsatz der RechtspflegerInnen angewiesen sind. RechtspflegerInnen brauchen nicht nur logisch-analytische Denkfähigkeiten, um die vielen Gesetze und ihre Anwendungen zu handhaben, sondern auch ausgeprägtes soziales Verständnis. In einem großen Teil ihres Aufgabenbereichs sind sie bei ihren Entscheidungen allein dem Gesetz unterworfen – nicht an Weisungen gebunden. Damit unterscheiden sie sich von allen anderen Beamten der gehobenen Laufbahn, die immer einem Vorgesetzten verpflichtet sind. RechtspflegerInnen arbeiten bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften.
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