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Fremdsprachensekretäre und -sekretärinnen beherrschen mindestens eine Fremdsprache gut, d.h. sie können sich gut mündlich darin ausdrücken und auch die Korrespondenz in dieser Sprache führen. Dazu besitzen sie Grundkenntnisse in einer weiteren Fremsprache. Sie führen fremdsprachige Telefonate, erstellen fremdsprachige Protokolle und Berichte, erledigen fremdsprachige Korrespondenz. Wenn fremdsprachige Firmen- bzw. Behördenbesucher oder Kunden kommen, dolmetschen sie. Sie beherrschen in jedem Fall die allgemeinsprachlichen Terminologien der jeweils geforderten Fremdsprache in dem jeweiligen Wirtschaftszweig. Im Fremdsprachensekretariat kann man sich auf besondere Aufgabengebiete spezialisieren (z.B. Export, Werbung, Auslandseinkauf). Eine Tätigkeit ist z.B. auch im Auswärtigen Dienst möglich.
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