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| Luftfahrzeugführer/in bei den Polizeien der Länder |
Die LuftfahrzeugführerInnen unternehmen Flüge zu den verschiedensten Zwecken: zum Schutze der Umwelt (Gewässer, Festland), für Fahndungen, Gefangenentransporte, für Observationen (Beobachtungen) und Suchaufträge. Bei Großveranstaltungen fliegen sie für spezielle Aufklärungen oder Bildübertragungen. Routinemäßig unternehmen sie Streifenflüge als Vorbeugungsmaßnahme oder auch als Druckmittel. Der Hubschrauberführer ist voll verantwortlich, ob als Einsatzpilot oder Fluglehrer; er bereitet die Flüge selbständig vor und führt sie selbständig durch unter Beachtung der Sicht- und Instrumentenflugregeln. Der Bordwart unterstützt ihn in allem: Funksprechen, terrestrische (von der Erde her) und Flugnavigation; er bedient die Bordanlagen und pflegt und wartet die Maschinen ständig.
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