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| Prüfer/in von Luftfahrtgeräten |
Diese Fachleute überprüfen entweder Einzelteile (Klasse 2) oder Stück- und Nachprüfung eines ganzen Flugkörpers (Klasse 1). Das Ziel ist die Lufttüchtigkeit des Fluggeräts festzustellen. Jedes einzelne Teil wird daraufhin überprüft, ob es den Angaben des Herstellers entspricht, wie alt es ist und wie sein Zustand ist. Die Arbeit ist sehr verantwortungsvoll, denn der PrüferInnen müssen zukünftige Schäden eigentlich schon im Keime entdecken, feinste Risse, die sich unter der Belastung des Fliegens zu gefährlichen Schäden erweitern können.
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