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Berichten, was los ist, wo’s brennt! Die Journalistin und der Journalist sind am Puls der Zeit. Die Arbeit ist vielseitig: je nach Ressort (Fachgebiet), Medium (Zeitung, TV, Zeitschriften, Rundfunk usw.) und Form der Darstellung (Bericht, Interview, Film usw.) verschieden. Beiträge zu aktuellen Ereignissen erstellen die JournalistInnen weitgehend selbständig. Sie müssen jedoch unbedingt den Redaktionsschluss einhalten, so sind sie oft unter Zeitdruck. Sie gestalten ihren Beitrag so Zuschauer- und lesefreundlich wie möglich, also übersichtlich, klar und attraktiv Presse- und Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz verbürgt (Art. 5). Auf dieser Basis arbeiten die JournalistInnen, d.h. sie lassen in ihre Artikel keine rassistische, religiöse oder nationale Diskriminierung einfließen oder Schuldandeutungen über Personen in hängigen Gerichtsverfahren. Das gehört als selbstverständlich zur sog. journalistischen Sorgfaltspflicht!
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