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Schon ein Streit unter Kollegen kann schwierig sein, denn jeder erlebt die Problemsituation anders und sucht dementsprechend unterschiedliche Konfliktlösungen. Wer hat Recht?
Das Recht regelt bestimmte menschliche Handlungen im öffentlichen Bereich (Öffentliches Recht) und privaten Bereich (Privatrecht). Auf dieser Basis können spezifische Interessenkonflikte gelöst werden.
JuristInnen sind verpflichtet, Bürger und Bürgerinnen über Rechtsvorschriften zu beraten, dabei den Rechtsstaat zu sichern und in jedem Fall Beweise zu sichern. Die Rechtsberatung der BürgerInnen ist seit 1. Juli 2008 eingeschränkt und dem europäischem Niveau angepasst worden.
Juristen und Juristinnen studieren eingehend Rechtsparagraphen und -bestimmungen in Inhalt und Anwendung. Das Studium gilt als breit gefächerte Grundausbildung, die später ganz verschiedene berufliche Tätigkeiten ermöglicht. JuristInnen spezialisieren sich erst relativ spät, im Laufe ihrer praktischen Arbeit auf einen bestimmten Fachbereich, z.B. auf Richteramt oder Staatsanwaltschaft, Notariat oder Verwaltung, Wirtschaft oder eine eigene Rechtskanzlei.
WirtschaftsjuristInnen arbeiten in der Industrie, im Handel, bei Banken oder Versicherungen. Sie klären z.B. die rechtlichen Grundlagen ab, wenn ein Unternehmen mit einem ausländischen Geschäft als Partner eine Zusammenarbeit eingehen will, führen die Verhandlungen und formulieren dann den Vertrag.
Juristenberufen sind anspruchsvoll. Zu den Standard-Anforderungen gehören: analytisches und konzeptionelles Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement, unternehmerisches Denken und souveränes Auftreten.

 
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