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Wie wäre es, wenn ein Pfund Kartoffeln beim einen Händler nur 400 g, beim anderen 550 g wiegen würden? Oder ein 300-g-Brot beim Bäcker A 220 g, beim Bäcker B 270 g und beim Bäcker C 310 g? Ebenso könnte ein Meter Stoff mal 90 cm, mal 105 cm, mal gar nur 85 cm betragen. Das dies nicht so ist, verdanken wir den EichbeamtInnen. Aufgrund der Gesetze (Eichgesetz und Gesetz über Einheiten im Messwesen) bringen sie Messgeräte – wie Waagen, Gewichte, Längenmetermaße etc. – exakt auf das vorgeschriebene Maß. Dank dieser Arbeit können sich alle Menschen in diesem Staat darauf verlassen, dass 1 Kilo in Hamburg auch 1 Kilo in Bremen und in München ist und ein Pfund Butter in jedem Laden genau ein Pfund Butter ist. Der Schutz des Verbrauchers ist dadurch ebenso gesichert wie der Schutz eines fairen Wettbewerbs in der Wirtschaft.
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