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Die Naturheilkunde gewinnt immer mehr Boden gegenüber der sogen. Schulmedizin. Der Hauptunterschied zwischen beiden liegt in der Betrachtungsweise des Menschen und den angewandten Methoden: Die Heilpraktikerin und der Heilpraktiker gehen vom ganzen Menschen aus, versuchen, seine Selbstheilkräfte anzuregen und zu den Ursachen von Kopfschmerzen (speziell Migräne), chronischen Nackenverspannungen, Über- oder Untergewicht, Krebs, Bluthochdruck etc. vorzustoßen. Diese Ursachen versuchen sie zu beheben statt nur die Symptome zu behandeln. Die Ursachen sind meist in der gesamten Lebenssituation zu suchen: chronische berufliche oder private Über- oder Unterforderung, schwelende Konflikte usw. Gewissenhaftigkeit lässt sie einen Patienten an einen Schulmediziner überweisen, wenn sie nicht weiter kommen. Verboten sind HeilpraktikerInnen die Behandlung von meldepflichtigen Krankheiten, von Zahn-, Mund- + Kieferkrankheiten, Anwendung von Röntgenstrahlen, Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente sowie Untersuchung + Blutentnahme bei Straftätern. Das Gesetz erlaubt den HeilpraktikerInnen zwar die Ausübung der Psychotherapie (seit 1999 ), erlaubt ihnen jedoch nicht, den Titel Psychotherapeut/in zu führen – es sei denn, sie hätten speziell Antrag dazu gestellt und sich einer Kenntnisprüfung in Psychotherapie – mit Erfolg – unterzogen.
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