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| Raumplanung, Bachelor of Science |
RaumplanerInnen planen z.B. die Erweiterung des Verkehrsnetzes einer Gemeinde in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Umwelt. Die Landschaftspflege darf gegenüber dem Verkehrsneubau nicht vernachlässigt werden, und es dürfen auch keine Kunstbauwerke oder andere geschützte Zonen gefährdet werden. Die Fahrwege selbst müssen den geplanten Verkehrsmitteln entsprechen, d.h. sie müssen die fahrdynamischen Eigenschaften aufweisen, die die Züge oder Busse oder Straßenbahnen benötigen. Immer, wenn in einem Gebiet verschiedene Nutzungsansprüche aufeinander treffen, sind RaumplanerInnen gefordert: Wenn z.B. ein großes Unternehmen ein Gelände als Freizeitpark erschließen will, der Naturschutz es jedoch zu einer geschützten Zone erklären will, und eine Genossenschaft es wiederum für eine familienfreundliche Siedlung nutzen will.
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