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| Finanzwirt/in mittlerer Dienst |
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Beamte und Beamtinnen des mittleren Dienstes in der Steuerverwaltung arbeiten ihren Vorgesetzten zu, bereiten deren Entscheidungen vor, legen Akten an und führen sie, prüfen (eingereichte oder interne) Unterlagen und stellen Bescheide aus. Sie führen auch einfache Verhandlungen und erteilen Auskünfte. Als KassiererInnen oder BuchhalterInnen in der Finanzkasse kümmern sie sich darum, dass festgesetzte Steuern erhoben und zu viel entrichtete Steuern zurückgezahlt werden. Mit entsprechender Berufserfahrung können FinanzwirtInnen als SachbearbeiterInnen tätig werden. Dann nehmen sie aufgrund von Steuererklärungen, Bilanzen und sonstigen Buchführungsunterlagen Steuerveranlagungen vor. In der Vollstreckungsstelle haben FinanzwirtInnen als SachbearbeiterInnen die Aufgabe, fällige Steuerschulden, die auch nach einer Mahnung nicht beglichen worden sind, zwangsweise einzuziehen. FinanzwirtInnen können, außer in einem Finanzamt, auch in der Oberfinanzdirektion arbeiten. Dort sind sie insbesondere mit allgemeinen Verwaltungsaufgaben und Büroarbeiten betraut. Auch Personal-, Organisations- und Haushaltsangelegenheiten gehören zu ihren Aufgaben. FinanzwirtInnen sind überwiegend im Bereich der Veranlagungsstellen der Finanzämter oder der Oberfinanzdirektion tätig. Sie arbeiten meist im Innendienst. Werden sie im Außendienst eingesetzt, sind sie direkt vor Ort in den entsprechenden Betrieben bzw. bei den Steuerpflichtigen tätig.
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